Abfall ABC

Altholz (ohne Holzschutz)

Entsprechend der Altholzverordnung werden Althölzer in die Kategorien I bis III (nicht gefährlich) und IV (gefährlich) eingeteilt. Zur Altholz-Kategorie I bis III gehört unbehandeltes, naturbelassenes, verleimtes, beschichtetes und gestrichenes Altholz, das jedoch in keiner Weise mit Holzschutzmitteln behandelt wurde.

Gehört zur Abfallart Altholz